Die Anschaffung einer neuen Waschmaschine ist oft eine kostspielige Angelegenheit. Wussten Sie aber, dass Sie unter bestimmten Umständen einen Teil der Kosten über Ihre Steuererklärung zurückholen können? Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Waschmaschine steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast reduzieren können.

Wann die Waschmaschine zum Steuersparmodell wird: Ein Überblick

Grundsätzlich gilt: Eine Waschmaschine ist primär ein Gegenstand des privaten Gebrauchs. Daher ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, die wir uns genauer ansehen werden. Die wichtigste Unterscheidung ist, ob Sie die Waschmaschine privat oder beruflich nutzen.

Berufliche Nutzung: Der Schlüssel zur Steuerersparnis?

Wenn Sie Ihre Waschmaschine beruflich nutzen, beispielsweise für die Reinigung von Arbeitskleidung, besteht die Möglichkeit, die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen.

Was zählt als berufliche Nutzung?

  • Arbeitskleidung: Wenn Sie Berufskleidung tragen, die typischerweise stark verschmutzt wird (z.B. in der Gastronomie, im Handwerk oder im medizinischen Bereich) und die Reinigung zu Hause in der Waschmaschine erfolgt, kann dies als berufliche Nutzung gelten.
  • Homeoffice: Auch wenn Sie im Homeoffice arbeiten und die Waschmaschine nutzen, um beispielsweise Handtücher für Gästetoiletten oder Decken für Kunden zu reinigen, kann ein anteiliger Abzug möglich sein. Dies ist jedoch in der Praxis oft schwierig nachzuweisen.
  • Vermietung: Vermieten Sie Ferienwohnungen oder Zimmer, können die Kosten für die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher, die mit der Waschmaschine gewaschen werden, als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wie viel kann ich absetzen?

Der absetzbare Betrag hängt vom Grad der beruflichen Nutzung ab. Sie müssen nachweisen, welcher Anteil der Waschgänge tatsächlich beruflich bedingt ist. Dies kann beispielsweise durch ein Waschprotokoll geschehen, in dem Sie die Anzahl der Waschgänge und den jeweiligen Zweck dokumentieren.

  • Voller Abzug: Wenn die Waschmaschine ausschließlich beruflich genutzt wird, können Sie die gesamten Kosten (inklusive Anschaffung, Reparaturen, Strom- und Wasserkosten, Waschmittel) absetzen.
  • Teilweiser Abzug: Wenn die Waschmaschine sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, müssen Sie den beruflichen Anteil schätzen und nachweisen. Dies kann beispielsweise anhand eines Schätzungsmodells erfolgen, das die Anzahl der beruflichen Waschgänge im Verhältnis zu den privaten Waschgängen berücksichtigt.

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten einer neuen Waschmaschine können nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Nutzungsdauer für Waschmaschinen wird vom Finanzamt in der Regel auf 10 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr 10% der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen können. Bei gebrauchten Geräten kann die Abschreibungsdauer kürzer sein.
  • Reparaturkosten: Reparaturkosten für die Waschmaschine können sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind.
  • Betriebskosten: Zu den Betriebskosten gehören Strom- und Wasserkosten sowie die Kosten für Waschmittel. Auch diese Kosten können anteilig abgesetzt werden, wenn die Waschmaschine beruflich genutzt wird.

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege (Kaufbeleg, Reparaturrechnungen, Strom- und Wasserrechnungen, Waschmittelquittungen) sorgfältig auf, da Sie diese im Zweifelsfall dem Finanzamt vorlegen müssen.

Die Sache mit dem Homeoffice: Ein Sonderfall

Die Absetzbarkeit der Waschmaschine im Zusammenhang mit dem Homeoffice ist ein Graubereich. Grundsätzlich gilt: Nur wenn die Waschmaschine ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke im Homeoffice genutzt wird, ist ein Abzug möglich.

Beispiele für eine mögliche berufliche Nutzung im Homeoffice:

  • Reinigung von Handtüchern für Kundentoiletten
  • Reinigung von Decken oder Kissen für Kundenbesuche
  • Reinigung von Arbeitskleidung, die im Homeoffice getragen wird

Problematisch: Der Nachweis einer überwiegenden beruflichen Nutzung ist in der Praxis oft schwierig. Das Finanzamt wird in der Regel kritisch prüfen, ob die Nutzung tatsächlich beruflich veranlasst ist oder ob es sich um eine private Nutzung handelt.

Tipp: Führen Sie ein detailliertes Waschprotokoll, um die berufliche Nutzung nachzuweisen. Sammeln Sie Belege für Waschmittel und andere Betriebskosten.

Vermietung: Waschmaschine als Werbungskostenposten

Vermieter haben es in der Regel leichter, die Kosten für die Waschmaschine steuerlich geltend zu machen. Wenn die Waschmaschine in einer vermieteten Wohnung oder einem Ferienhaus steht und von den Mietern genutzt wird, können die Anschaffungskosten und Betriebskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wichtig: Die Waschmaschine muss zur Ausstattung der vermieteten Immobilie gehören.

Absetzbare Kosten:

  • Anschaffungskosten: Abschreibung über die Nutzungsdauer (10 Jahre)
  • Reparaturkosten: Sofort absetzbar
  • Betriebskosten: Strom- und Wasserkosten, Waschmittel

Die "Haushaltsnahen Dienstleistungen": Ein möglicher Umweg?

Auch wenn Sie die Waschmaschine nicht direkt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen können, gibt es möglicherweise einen indirekten Weg, um Steuern zu sparen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, die auch das Waschen Ihrer Kleidung übernimmt, können Sie die Kosten für diese Dienstleistung unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Wichtig: Die Haushaltshilfe muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder über eine Mini-Job-Regelung angestellt sein. Sie können maximal 20% der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr, absetzen.

Die Sache mit der Energieeffizienz: Gibt es Förderungen?

Auch wenn es keine direkte steuerliche Absetzbarkeit für energieeffiziente Waschmaschinen gibt, sollten Sie sich über staatliche Förderprogramme informieren. In einigen Fällen gibt es Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte. Informieren Sie sich bei der KfW Bank oder bei Ihrem regionalen Energieversorger.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich eine kaputte Waschmaschine von der Steuer absetzen? Nein, die Kosten für eine kaputte Waschmaschine können nicht direkt abgesetzt werden. Wenn Sie die Waschmaschine jedoch beruflich nutzen, können Sie die Reparaturkosten absetzen.

Muss ich ein Waschprotokoll führen? Ein Waschprotokoll ist nicht zwingend erforderlich, aber es hilft Ihnen, die berufliche Nutzung nachzuweisen.

Wie lange muss ich die Belege aufbewahren? Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf.

Was passiert, wenn das Finanzamt die berufliche Nutzung nicht anerkennt? Wenn das Finanzamt die berufliche Nutzung nicht anerkennt, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Gibt es eine Pauschale für die Reinigung von Arbeitskleidung? Nein, es gibt keine Pauschale für die Reinigung von Arbeitskleidung. Sie müssen die tatsächlichen Kosten nachweisen.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit einer Waschmaschine ist komplex und hängt stark von den individuellen Umständen ab. Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie die Waschmaschine beruflich nutzen und dokumentieren Sie die Nutzung detailliert, um Ihre Chancen auf eine Steuerersparnis zu erhöhen. Informieren Sie sich zusätzlich über mögliche Förderprogramme für energieeffiziente Geräte.